Der Kendopass ist für alle Kendoka in Deutschland der Mitgliedsausweis zum Deutschen Kendobund und seinen Landesverbänden.
Wofür?
Ein gültiger Kendopass ist Voraussetzung für die Teilnahme an offiziellen Veranstaltungen wie Wettkämpfen und Lehrgängen auf Bundes- und Landesebene. Zur Gültigkeit benötigt ein Kendopass vor allem eine aktuellen Jahressichtmarke. Diese kann über den jeweiligen Verein bezogen werden.
In den Kendopass werden u.a. Kyu- und Dan-Grade, der Verein, die Teilnahme an Veranstaltungen und Erfolge eingetragen.
Wer ist zuständig?
Die Erstausstellung der Pässe und die Entwertung der Jahressichtmarken ist in Berlin Sache der Vereine (s. Muster). Kyu-Grade sowie die Teilnahme an Lehrgängen und Turnieren werden vom jeweiligen Ausrichter eingetragen. Alle anderen offiziellen Änderungen und Eintragungen sind nicht durch die Vereine, sondern den Kendoverband Berlin bzw. den Deutschen Kendobund vorzunehmen.
Vereinswechsel / Kendoka aus dem Ausland
Ein Vereinswechsel (auch innerhalb Berlins) muss durch den Verband bestätigt werden. Erst diese Bestätigung, die im Kendopass eingetragen wird, macht den Wechsel für den Verband wirksam. Dies gilt auch, wenn ein Kendoka aus dem Ausland nach Deutschland kommt und erstmals einen deutschen Kendopass ausgestellt bekommt.
Dies ist insbesondere für die Teilnahme an Berliner Veranstaltungen relevant, z.B. darf zur Berliner Mannschaftsmeisterschaft nur für einen Verein starten, wer am Turniertag mindestens drei Monate Mitglied dieses Vereins war.
Pass vergessen
Berliner, die an einer Veranstaltung des Kendoverbands Berlin teilnehmen möchten, aber den Pass vergessen haben, können trotzdem an dieser Veranstaltung teilnehmen, wenn glaubhaft ist, dass alle Voraussetzungen hierfür vorliegen. Sein / ihr Name wird aber auf eine Liste aufgenommen. Solange der Name auf dieser Liste steht, kann an keiner weiteren Veranstaltung teilgenommen werden.
Es ist Sache des Passinhabers dem Vorstand des Kendoverband Berlin den gültigen Pass von sich aus vorzulegen. Das kann auch dadurch geschehen, dass die erste Seite des Passes (mit Foto und Namen), die Seite mit der eingeklebten und entwerteten (gestempelten) Jahressichtmarke und ggf. weitere relevante Seiten fotografiert und dem Vorstand zugemailt werden. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5€ an, die bar zu bezahlen oder auf das Konto des Kendoverband Berlin zu überweisen ist. Wenn diese beglichen ist, wird der Name wieder von der Liste genommen.
Pass verloren oder beschädigt
Wird ein Pass verloren oder stark beschädigt, kann ein Verein einen neuen Pass ausstellen. Für die erneute Eintragung bereits erlangter Kyu-Grade ist der Landesverband zuständig. Dan-Grade müssen vom Deutschen Kendobund neu eingetragen werden. Bestätigung von Erfolgen oder Lehrgangsteilnahmen müssten durch den jeweiligen Veranstalter nachgetragen werden.