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Kyu-Prüfer

Wie wird man Kyu-Prüfer?

Um Prüfer bei Kyu-Prüfungen sein zu können, benötigt man eine entsprechende Lizenz, die der Kendoverband Berlin beim Deutschen Kendobund beantragen kann. Wer Kyu-Prüfer werden will muss

  • mindestens den 2. Dan haben und
  • bei zwei Kyu-Prüfungen Beisitzer gewesen sein;
    • bei einer dieser Prüfungen muss  mindestens ein Prüfling zum 1. Kyu geprüft worden sein;
    • bei einer dieser Prüfungen muss der, der Kyu-Prüfer werden möchte, bereits den 2. Dan gehabt haben.

Es gilt die Verfahrensordnung für Kyugrade des Deutschen Kendobunds. Wer Kyu-Prüfer werden möchte, stellt den Antrag (doc / pdf) per E-Mail oder per Post beim Vorstand des Kendoverband Berlin.

Wie bleibt man Kyu-Prüfer?

Um Kyu-Prüfer zu bleiben muss man ab 2016 regelmäßige Tätigkeit als Kyu-Prüfer vorweisen können. Innerhalb von drei Jahren muss der Prüfer mindestens zwei Mal als Prüfer eingesetzt worden sein. Andernfalls verliert er mit Ablauf dieser drei Jahre seine Lizenz und muss sie erneut beantragen.

Übergangsregelung zur Einführung der neuen Kyu-Prüfungsordnung: Wer nicht schon selbst einmal bei einer Kyu-Prüfung zur Kihon Kendo Waza geprüft wurde (6. – 3. Kyu nach der neuen Prüfungsordnung, die ab 2016 in Kraft ist), muss einen entsprechenden Fortbildungslehrgang nachweisen, um nach 2016 weiterhin Kyu-Prüfer sein zu können. Der Kendoverband Berlin bietet solche Lehrgänge an.

Wie wird man Dan-Prüfer?

Dan-Prüfer kann werden, wer den 5. Dan besitzt und zwei Mal Beisitzer bei einer Dan-Prüfung war. Es gilt die Verfahrensordnung für Dangrade des Deutschen Kendobunds. Der Kendoverband Berlin richtet aktuell keine Dan-Prüfungen aus. Wer Dan-Prüfer werden möchte, muss sich daher an den Deutschen Kendobund oder einen anderen Ausrichter einer Dan-Prüfung wenden.

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