Der Kendoverband Berlin wirkt als Landesverband an der Lizensierung von Kampfrichtern mit. Die Grundlage für die Lizensierung von Kampfrichtern ist die Kampfrichterordnung des Deutschen Kendobunds.
Landeskampfrichter
Landeskampfrichter können bei den Berliner Turnieren eingesetzt werden. Um Landeskampfrichter zu werden muss man:
- den 2. Dan Kendo haben,
- zwischen 18 und 65 Jahren alt sein,
- innerhalb von 24 Monaten an zwei offiziellen Lehrgängen für Landeskampfrichter (Grund- und Aufbaulehrgang) teilgenommen,
- innerhalb von 24 Monaten vor der Prüfung als aktiver Wettkämpfer an zwei Turnieren auf Landesebene teilgenommen und
- eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung bestanden haben.
Gelegenheit hierzu bietet der Kendoverband Berlin jährlich beim Kampfrichterlehrgang im Rahmen des Internationalen Kyu Turniers im Dezember. Bei Fragen kann man sich an den Vorstand wenden.
Um Kampfrichter zu bleiben muss man zumindest jährlich als solcher bei Turnieren mitwirken und alle zwei Jahre an einem Kampfrichterlehrgang teilnehmen.
Bundeskampfrichter
Bundeskampfrichter können bei nationalen Turnieren eingesetzt werden. Um Bundeskampfrichter zu werden muss man:
- den 4. Dan Kendo haben,
- zwischen 25 und 65 Jahren alt sein,
- seit drei Jahren Landeskamprichter und als solcher auf 10 Wettkämpfen auf Landesebene eingesetzt worden sein,
- innerhalb von 24 Monaten an zwei Ausbildungslehrgängen für Bundeskampfrichter-Anwärter teilgenommen und
- innerhalb von 24 Monaten vor der Prüfung an zwei Wettkämpfen mindestens auf Landesebene teilgenommen haben.
Entsprechende Lehrgänge bietet der Deutsche Kendobund an.